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Motorroller Speedstar FI 50 ccm 25km/h oder 45 km/h EURO 5 mattschwarz inkl. Topcase
Motorroller Speedstar FI 50 ccm 25km/h oder 45 km/h EURO 5 mattschwarz inkl. Topcase
50 ccm * Geschwindigkeit 25 km/h oder 45 km/h * 3 PS Leistung * 5 L Tank
1.699,00 € *
Geschwindigkeit
Motorroller Shark 50 ccm, 45 km/h, 2 Rad Roller EURO 5
Motorroller Shark 50 ccm, 45 km/h, 2 Rad Roller EURO 5
Geschwindigkeit 45 km/h * 2,99 PS Leistung * 5 l Tank * 2,5 l Verbrauch
2.299,00 € *
Color
Motorroller Retro Firenze 50 ccm, 25km/h oder 45 km/h, Retroroller EURO 5 inkl. Topcase
Motorroller Retro Firenze 50 ccm, 25km/h oder 45 km/h, Retroroller EURO 5 inkl. Topcase
Geschwindigkeit 25 km/h oder 45 km/h * 2,72 - 2,9 PS Leistung * 4,5 l Tank * 2,4 - 2,6 l Verbrauch
2.049,00 € *
Color
Motorroller Topdrive 125 ccm 85 km/h EURO 5 schwarz, 2-Rad Roller inkl. Topcase
Motorroller Topdrive 125 ccm 85 km/h EURO 5 schwarz, 2-Rad Roller inkl. Topcase
Geschwindigkeit 85 km/h * 8,56 PS Leistung * 5,5 l Tank * 3,1 l Verbrauch
2.099,00 € *
Motorroller Mustang FI 50 ccm, 25km/h oder 45 km/h, 2 Rad Roller EURO 5 inkl. Topcase
Motorroller Mustang FI 50 ccm, 25km/h oder 45 km/h, 2 Rad Roller EURO 5 inkl. Topcase
Geschwindigkeit 25 km/h oder 45 km/h * 2,72 - 3,0 PS Leistung * 4,5 l Tank * 2,4 - 2,6 l Verbrauch
2.199,00 € *
Color
Motorroller Cityleader 50 ccm, 25km/h oder 45 km/h, 2-Rad Roller, EURO 5 inkl. Topcase
Motorroller Cityleader 50 ccm, 25km/h oder 45 km/h, 2-Rad Roller, EURO 5 inkl. Topcase
Geschwindigkeit 25 km/h oder 45 km/h * 2,72 - 2,99 PS Leistung * 4,5 l Tank * 2,4 - 2,8 l Verbrauch
1.749,00 € *
Color
Motorroller Mustang FI 125 ccm, 85 km/h, 2 Rad Roller EURO 5 inkl. Topcase
Motorroller Mustang FI 125 ccm, 85 km/h, 2 Rad Roller EURO 5 inkl. Topcase
Geschwindigkeit 85 km/h * 8,5 PS Leistung * 4,5 l Tank * 3 l Verbrauch
2.399,00 € *
Motorroller Retro Firenze Classic 125 ccm, 85 km/h, Retroroller mit Windschutz, EURO 5
Motorroller Retro Firenze Classic 125 ccm, 85 km/h, Retroroller mit Windschutz, EURO 5
Geschwindigkeit 85 km/h * 8,56 PS Leistung * 4,5 l Tank * 2,8 l Verbrauch
2.449,00 € *
Color
Motorroller Retro Firenze 125 ccm, 85 km/h, Retroroller EURO 5
Motorroller Retro Firenze 125 ccm, 85 km/h, Retroroller EURO 5
Geschwindigkeit 85 km/h * 8,56 PS Leistung * 4,5 l Tank * 2,8 l Verbrauch
2.249,00 € *
Color
Motorroller Sport Cruiser 22 125 ccm, 2-Rad Roller 95km/h inkl. Topcase
Motorroller Sport Cruiser 22 125 ccm, 2-Rad Roller 95km/h inkl. Topcase
Geschwindigkeit 85 km/h * 8,56 PS Leistung * 5,5 l Tank * 3,1 l Verbrauch
4.099,00 € *
Color

Ob es ein Mofa oder ein Moped sein soll, hängt meist von der vorhandenen Fahrerlaubnis ab.

Mit einem Führerschein der Klasse B (PKW) darf man Motor-Roller bis 50 ccm bzw. 45 km/h der Klasse AM fahren. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres kann man in Deutschland den Führerschein der Klasse AM erwerben. 

Ähnlich wie bei dem PKW-Führerschein muss eine theoretische Prüfung absolviert werden – eine praktische Prüfung hingegen entfällt hier, lediglich eine praktische Fahrstunde von 90 Minuten in der Fahrschule ist nötig, bei der der Fahrschüler eine ordentliche Einweisung erhält.

Wenn Sie vor dem 01. April 1965 geboren sind, dürfen Sie in Deutschland ein sogenanntes MOFA bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ohne jegliche Prüfbescheinigung fahren. Ein Personalausweis oder Reisepass reichen zum Nachweis aus.

Für das Führen von Motorrollern der 125 ccm Klasse, bzw. bis 11 KW benötigt man die Führerschein Klasse A1. Diese kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden. Für Besitzer des klassischen B-Führerscheins (für PKW) besteht jetzt die Möglichkeit, die B196-Erweiterung zu machen. Mit dieser Erweiterung dürfen Krafträder mit Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter (entspricht unseren 125 ccm Motor/Elektrorollern) gefahren werden. Voraussetzungen: Man muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Zudem muss ein Besuch in der Fahrschule erfolgen und mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Mal Theorie, fünf Mal Praxis) von je 90 Minuten absolviert werden. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig! Nach Absolvierung der benötigten Fahrstunden erhält man einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule, welchenman bei der Führerscheinstelle vorlegen muss, damit im Führerschein die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen wird.

Auch hier gibt es Ausnahmen: Wer seinen alten 3er Führerschein vor dem 01. April 1980 bestanden hat, darf weiterhin ohne Prüfung oder Umschreibung Krafträder bis 125 ccm fahren. Im sogenannten 3er Führerschein ist die Erlaubnis zum Führen von Krafträdern ebenfalls Teil der PKW-Führerscheinklasse.

Ob es ein Mofa oder ein Moped sein soll, hängt meist von der vorhandenen Fahrerlaubnis ab. Mit einem Führerschein der Klasse B (PKW) darf man Motor-Roller bis 50 ccm bzw. 45 km/h der Klasse... mehr erfahren »
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Ob es ein Mofa oder ein Moped sein soll, hängt meist von der vorhandenen Fahrerlaubnis ab.

Mit einem Führerschein der Klasse B (PKW) darf man Motor-Roller bis 50 ccm bzw. 45 km/h der Klasse AM fahren. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres kann man in Deutschland den Führerschein der Klasse AM erwerben. 

Ähnlich wie bei dem PKW-Führerschein muss eine theoretische Prüfung absolviert werden – eine praktische Prüfung hingegen entfällt hier, lediglich eine praktische Fahrstunde von 90 Minuten in der Fahrschule ist nötig, bei der der Fahrschüler eine ordentliche Einweisung erhält.

Wenn Sie vor dem 01. April 1965 geboren sind, dürfen Sie in Deutschland ein sogenanntes MOFA bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ohne jegliche Prüfbescheinigung fahren. Ein Personalausweis oder Reisepass reichen zum Nachweis aus.

Für das Führen von Motorrollern der 125 ccm Klasse, bzw. bis 11 KW benötigt man die Führerschein Klasse A1. Diese kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden. Für Besitzer des klassischen B-Führerscheins (für PKW) besteht jetzt die Möglichkeit, die B196-Erweiterung zu machen. Mit dieser Erweiterung dürfen Krafträder mit Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter (entspricht unseren 125 ccm Motor/Elektrorollern) gefahren werden. Voraussetzungen: Man muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Zudem muss ein Besuch in der Fahrschule erfolgen und mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Mal Theorie, fünf Mal Praxis) von je 90 Minuten absolviert werden. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig! Nach Absolvierung der benötigten Fahrstunden erhält man einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule, welchenman bei der Führerscheinstelle vorlegen muss, damit im Führerschein die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen wird.

Auch hier gibt es Ausnahmen: Wer seinen alten 3er Führerschein vor dem 01. April 1980 bestanden hat, darf weiterhin ohne Prüfung oder Umschreibung Krafträder bis 125 ccm fahren. Im sogenannten 3er Führerschein ist die Erlaubnis zum Führen von Krafträdern ebenfalls Teil der PKW-Führerscheinklasse.

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