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Viron Elektroscooter mit Straßenzulassung "XI-1200-S" - Elektro Stehroller, Elektroroller 20 km/h
Viron Elektroscooter mit Straßenzulassung "XI-1200-S" - Elektro Stehroller, Elektroroller 20 km/h
500 Watt * 20 Zoll Räder * 20 km/h * ab 14 Jahren fahrbar * Reichweite 50 km
990,00 € * 1.299,00 € *
Elektro-Scooter SOFLOW SO One PRO, Kickscooter mit Straßenzulassung
Elektro-Scooter SOFLOW SO One PRO, Kickscooter mit Straßenzulassung
max. 1200 Watt * 22 km/h * Reichweite 65 km * Zuladung 120kg
1.010,00 € *
Color
Trittbrett Stehroller, E-Scooter Modell Hilde, 70 km Reichweite - Straßenzulassung
Trittbrett Stehroller, E-Scooter Modell Hilde, 70 km Reichweite - Straßenzulassung
500 Watt Boschmotor * Reichweite ca. 70 km * Geschwindigkeit 20 km/h oder bis 31 km/h * 11 Zoll Luftreifen * Straßenzulassung nach eKFV * App
ab 2.079,00 € *
speed
klappbares 3 Rad Seniorenmobil 15 km/h - Mobilitätshilfe, Dreirad-Scooter bis 50 km
klappbares 3 Rad Seniorenmobil 15 km/h - Mobilitätshilfe, Dreirad-Scooter bis 50 km
350 Watt * 15 km/h Geschwindigkeit * Lithium Akku entnehmbar * ca. 50 km Reichweite * 30kg Gewicht
ab 1.999,00 € *
battery
Regencape zum Fahrrad fahren, Elektroroller fahren, Moped fahren, Seniorenmobil fahren
Regencape zum Fahrrad fahren, Elektroroller fahren, Moped fahren, Seniorenmobil fahren
Regenmantel Unisex für unterwegs mit dem Fahrrade, Moped, Roller, E-Rolle, Elektro-Scooter oder Seniorenmobile
25,00 € * 29,00 € *
Velix E-Kick 20 Pro, Elektroroller ab 14 Jahren - Elektroscooter klappbar, 2 Stück herausnehmbarer Akku
Velix E-Kick 20 Pro, Elektroroller ab 14 Jahren - Elektroscooter klappbar, 2 Stück herausnehmbarer Akku
350 Watt Motor * 20 km/h Speed * max. 80-100 km Reichweite * Zuladung 117 kg * Straßenzulassung
1.399,00 € *
Kinder Elektroroller, Kinder Elektro-Scooter, Kinderscooter, Kinderroller, E-Roller für Kinder
Kinder Elektroroller, Kinder Elektro-Scooter, Kinderscooter, Kinderroller, E-Roller für Kinder
Geschwindigkeit 9-11 km/h * Zuladung 50kg * Altersempfehlung 6-14 Jahre
199,00 € *
Trittbrett Stehroller, E-Scooter Modell Sultan, 60 km Reichweite - Elektroscooter, Elektroroller Straßenzulassung
Trittbrett Stehroller, E-Scooter Modell Sultan, 60 km Reichweite - Elektroscooter, Elektroroller Straßenzulassung
500 Watt * Reichweite ca. 60 km * Geschwindigkeit 20 km/h * 10 Zoll Luftreifen * Straßenzulassung nach eKFV
799,00 € *
4 von 4

Wir bieten Durchsichten für dein 2 Rad Elektro-Scooter an. Bitte vereinbare hierfür einen Termin mit uns - gern auch per Mail. Für eine Durchsicht berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 59,00€. Bei anfallenden Reparaturen wird nach Stundenaufwand abgerechnet zzgl. Material.

Finde Deinen neuen Elektroscooter - auch mit Straßenzulassung.

Bitte beachte folgende Hinweise vor dem Kauf: https://www.eco-wheel.de/reklamation

Keine Lust zum Laufen? Dann bestelle gleich bei uns einen 2-Rad E-Scooter in bester Qualität!

Du suchst eine alternative Möglichkeit der Fortbewegung? Ein Elektro-Scooter mit 2 Rädern liegt voll im Trend. Die kleinen Flitzer ermöglichen ein schnelles Vorankommen und sind dabei noch ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel zu einem attraktiven Preis. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Elektro-Scooter Modellen, mit verschiedenen Watt Leistungen. Einige Modelle sind sogar als zusammenklappbarer Elektroroller erhältlich und passen so mühelos in jeden Kofferraum. Die kleinen Elektroscooter, auch als Elektroroller bezeichnet, sind kleine Motorroller, die mit einer Batterie mit Akkumulator-Zellen angetrieben werden und mit Strom aus der Steckdose aufgeladen werden.

Elektroscooter mit Straßenzulassung

Bevor Du einen Elektroscooter kaufst, solltest Du prüfen, ob dieser in Deutschland überhaupt auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf. Leider gibt es Elektro-Modelle zu Niedrigstpreisen, welche zur Benutzung auf der Straße nicht zugelassen sind. Zertifizierte Hersteller achten darauf, dass die kleinen Roller mit den nötigen Sicherheitsanforderungen ausgestattet sind, für welche in Deutschland gesetzliche Pflicht besteht. Das sind beispielsweise: Vorschriftsmäßige Beleuchtung, Bremsen auf beiden Rädern, Klingel und ausreichende mechanische Stabilität.

Diese Elektro-Scooter kaufst Du mit einer gültigen Betriebserlaubnis. Für E-Scooter, welche max. 20 km/h schnell fahren gilt, dass diese ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Wenn der Elektroscooter schneller fährt als 21 km/h, brauchst Du eine Fahrerlaubnis, mindestens eine Mofa Prüfbescheinigung, welche bei der Benutzung des Scooters/Rollers mitzuführen ist. Durch die Straßenbenutzungspflicht darfst Du nicht auf dem Gehsteig fahren. Jugendliche können diese Mindesterlaubnis bereits ab dem 15. Lebensjahr erwerben. Eine Haftpflichtversicherung ist beim Fahren der Roller auf der Straße ebenfalls nötig sowie ein Schutzhelm ab 21 km/h.

Besonders beliebt sind die klappbaren Zweiradroller, da sie mit nur wenigen Handgriffen zusammengefaltet sind und so problemlos in einen Kofferraum passen. Die Einsatzmöglichkeiten eines Klapprollers sind vielfältig. Beim Parken außerhalb der Stadt wird der restliche Weg einfach per Elektroroller zurückgelegt. Im Urlaub können Einkaufsfahrten und Ausflüge direkt und schnell erledigt werden. Und nicht zuletzt lohnen sich die Elektroroller für weite Strecken auf der Arbeit, in Lagern oder Firmengeländen. Mit nur wenigen Cent pro Kilometer lohnt sich die Anschaffung eines Elektrorollers in jedem Fall und zusätzlich leistest Du deinen Beitrag zum Umweltschutz und zum Energiesparen.

Elektroscooter ohne Straßenzulassung

Die Einsatzmöglichkeiten für Elektroroller ohne Straßenzulassung beschränken sich auf privates Gelände oder Firmengelände, welche nicht der öffentlichen Straßenverordnung unterliegen. Trotzdem ist die Nutzung der günstigern Elektroscooter ohne Straßenzulassung vielseitiger als man denkt. Zum Beispiel kommen sie in Messehallen, Lagerhallen oder auch auf Campinplätzen zum Einsatz.

Neue Verordnung EKFV - Elektrokleinstfahrzeugverordnung

Der Bundesrat hat den Weg für die sog. EKFV - Elektrokleinstfahrzeugverordnung frei gemacht. Diese ist am 15.06.2019 automatisch in Kraft getreten.

Dies bedeutet, dass alle E-Scooter NACH Inkrafttreten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, sofern sie folgende Merkmale und dies VOLLSTÄNDIG aufweisen:

  • max. Geschwindigkeit 20 km/h
  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie*
  • Frontstrahler aus der K-Kategorie*
  • Rückstrahler aus der Z-Kategorie*
  • eine Lenkstange
  • KEINEN Sitz
  • ein Typenschild am ABE Nr. UND dem Aufdruck "Elektrokleinstfahrzeug"
  • max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
  • max. 55 kg Gewischt

 *Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben "K" oder "Z" und einer Nummer

UND GLEICHZEITIG eine Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt besitzen, d.h. zusammen mit einer gültigen ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) geliefert werden.

Andere Fahrzeuge, welche nicht ALLE oben genannten Punkte aufweisen, sind NICHT zugelassen und dürfen auch weiterhin nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt hier keinerlei Ausnahmen oder andere Regelungen!

Gefahren werden darf ab 14 Jahren auf:

  • Radwegen
  • Radfahrstreifen
  • gemeinsamen Geh- und Radwegen
  • gesondert gekennzeichnete Verkehrsflächen
Wir bieten Durchsichten für dein 2 Rad Elektro-Scooter an. Bitte vereinbare hierfür einen Termin mit uns - gern auch per Mail. Für eine Durchsicht berechnen wir eine Pauschale in Höhe von... mehr erfahren »
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Wir bieten Durchsichten für dein 2 Rad Elektro-Scooter an. Bitte vereinbare hierfür einen Termin mit uns - gern auch per Mail. Für eine Durchsicht berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 59,00€. Bei anfallenden Reparaturen wird nach Stundenaufwand abgerechnet zzgl. Material.

Finde Deinen neuen Elektroscooter - auch mit Straßenzulassung.

Bitte beachte folgende Hinweise vor dem Kauf: https://www.eco-wheel.de/reklamation

Keine Lust zum Laufen? Dann bestelle gleich bei uns einen 2-Rad E-Scooter in bester Qualität!

Du suchst eine alternative Möglichkeit der Fortbewegung? Ein Elektro-Scooter mit 2 Rädern liegt voll im Trend. Die kleinen Flitzer ermöglichen ein schnelles Vorankommen und sind dabei noch ein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel zu einem attraktiven Preis. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Elektro-Scooter Modellen, mit verschiedenen Watt Leistungen. Einige Modelle sind sogar als zusammenklappbarer Elektroroller erhältlich und passen so mühelos in jeden Kofferraum. Die kleinen Elektroscooter, auch als Elektroroller bezeichnet, sind kleine Motorroller, die mit einer Batterie mit Akkumulator-Zellen angetrieben werden und mit Strom aus der Steckdose aufgeladen werden.

Elektroscooter mit Straßenzulassung

Bevor Du einen Elektroscooter kaufst, solltest Du prüfen, ob dieser in Deutschland überhaupt auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf. Leider gibt es Elektro-Modelle zu Niedrigstpreisen, welche zur Benutzung auf der Straße nicht zugelassen sind. Zertifizierte Hersteller achten darauf, dass die kleinen Roller mit den nötigen Sicherheitsanforderungen ausgestattet sind, für welche in Deutschland gesetzliche Pflicht besteht. Das sind beispielsweise: Vorschriftsmäßige Beleuchtung, Bremsen auf beiden Rädern, Klingel und ausreichende mechanische Stabilität.

Diese Elektro-Scooter kaufst Du mit einer gültigen Betriebserlaubnis. Für E-Scooter, welche max. 20 km/h schnell fahren gilt, dass diese ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Wenn der Elektroscooter schneller fährt als 21 km/h, brauchst Du eine Fahrerlaubnis, mindestens eine Mofa Prüfbescheinigung, welche bei der Benutzung des Scooters/Rollers mitzuführen ist. Durch die Straßenbenutzungspflicht darfst Du nicht auf dem Gehsteig fahren. Jugendliche können diese Mindesterlaubnis bereits ab dem 15. Lebensjahr erwerben. Eine Haftpflichtversicherung ist beim Fahren der Roller auf der Straße ebenfalls nötig sowie ein Schutzhelm ab 21 km/h.

Besonders beliebt sind die klappbaren Zweiradroller, da sie mit nur wenigen Handgriffen zusammengefaltet sind und so problemlos in einen Kofferraum passen. Die Einsatzmöglichkeiten eines Klapprollers sind vielfältig. Beim Parken außerhalb der Stadt wird der restliche Weg einfach per Elektroroller zurückgelegt. Im Urlaub können Einkaufsfahrten und Ausflüge direkt und schnell erledigt werden. Und nicht zuletzt lohnen sich die Elektroroller für weite Strecken auf der Arbeit, in Lagern oder Firmengeländen. Mit nur wenigen Cent pro Kilometer lohnt sich die Anschaffung eines Elektrorollers in jedem Fall und zusätzlich leistest Du deinen Beitrag zum Umweltschutz und zum Energiesparen.

Elektroscooter ohne Straßenzulassung

Die Einsatzmöglichkeiten für Elektroroller ohne Straßenzulassung beschränken sich auf privates Gelände oder Firmengelände, welche nicht der öffentlichen Straßenverordnung unterliegen. Trotzdem ist die Nutzung der günstigern Elektroscooter ohne Straßenzulassung vielseitiger als man denkt. Zum Beispiel kommen sie in Messehallen, Lagerhallen oder auch auf Campinplätzen zum Einsatz.

Neue Verordnung EKFV - Elektrokleinstfahrzeugverordnung

Der Bundesrat hat den Weg für die sog. EKFV - Elektrokleinstfahrzeugverordnung frei gemacht. Diese ist am 15.06.2019 automatisch in Kraft getreten.

Dies bedeutet, dass alle E-Scooter NACH Inkrafttreten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, sofern sie folgende Merkmale und dies VOLLSTÄNDIG aufweisen:

  • max. Geschwindigkeit 20 km/h
  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie*
  • Frontstrahler aus der K-Kategorie*
  • Rückstrahler aus der Z-Kategorie*
  • eine Lenkstange
  • KEINEN Sitz
  • ein Typenschild am ABE Nr. UND dem Aufdruck "Elektrokleinstfahrzeug"
  • max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
  • max. 55 kg Gewischt

 *Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben "K" oder "Z" und einer Nummer

UND GLEICHZEITIG eine Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt besitzen, d.h. zusammen mit einer gültigen ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) geliefert werden.

Andere Fahrzeuge, welche nicht ALLE oben genannten Punkte aufweisen, sind NICHT zugelassen und dürfen auch weiterhin nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt hier keinerlei Ausnahmen oder andere Regelungen!

Gefahren werden darf ab 14 Jahren auf:

  • Radwegen
  • Radfahrstreifen
  • gemeinsamen Geh- und Radwegen
  • gesondert gekennzeichnete Verkehrsflächen
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