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Garantiebedingungen Steereon

Garantiebedingungen - PLEV Technologies GmbH

Die nachstehenden Garantiebedingungen der
PLEV Technologies GmbH
Kalker Hauptstraße 275
51103 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0) 221 4233 1645
E-Mail:  info@steereon.com

-nachfolgend PLEV Technologies genannt-

regeln Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber PLEV Technologies im Falle von Material- oder Fabrikationsfehlern Ihres PLEV Technologies- Produkts „STEEREON S20“ und „STEEREON S25“ (nachfolgend „STEEREON“ genannt). Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, zum Umfang, zur Dauer und zur Geltendmachung der Garantie.

​Durch die von PLEV Technologies eingeräumte Garantie bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Sollte Ihr STEEREON mangelhaft sein, können Sie sich daher ohne Einschränkungen an uns wenden, und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt und die Garantie von Ihnen in Anspruch genommen wird oder nicht. Im Rahmen der Garantie erbrachte Leistungen stellen keine Anerkenntnis von Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dar.

I. Beginn und Dauer der Garantie
1.1 Die Garantie tritt für alle zum Zeitpunkt des Kaufs eines fabrikneuen und ungebrauchten STEEREON der Firma PLEV Technologies GmbH jeweils mit dem Kaufdatum des Erstbezugs durch den Endkunden bei PLEV Technologies GmbH in Kraft.

​1.2 Die Garantiedauer beträgt 12 Monate ab Kaufdatum.

1.3 Eine Garantieverlängerung um weitere 24 Monate (insgesamt 36 Monate Garantie) kann der Kunde kostenpflichtig im Online-Shop oder bei teilnehmenden autorisierten Vertriebspartnern erwerben. Die Garantieverlängerung kann nur innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Kauf eines STEEREON erworben werden und muss der Fahrzeugidentifikationsnummer direkt zugeordnet werden.

II. Geltendmachung der Garantie
Um während der Garantiezeit auftretende Material- und Herstellungsfehler geltend zu machen, teilen Sie uns bitte innerhalb von 3 Wochen ab Kenntnis des Mangels, den Fehler per E-Mail oder in Schriftform (Brief) mit. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Mängelanzeige bei uns.

Für die Anerkennung jeglicher Garantieansprüche ist die Vorlage des Kaufbelegs sowie der Fahrzeugpapiere (Kopie ausreichend) erforderlich. Diese Kopien müssen bei einer Einsendung oder Übergabe des STEEREON beigelegt bzw. ausgehändigt werden.

III. Voraussetzungen für eine Garantiezusage
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass

3.1 es sich bei dem erworbenen STEEREON um ein zum Zeitpunkt des Kaufs fabrikneues ungebrauchtes Produkt durch Erstbezug bei PLEV Technologies oder bei einem autorisierten Vertriebspartner handelt,

3.2 STEEREON ausschließlich zu privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland erworben und eingesetzt wird,​

3.3 die Mängelrüge vor Ablauf der Garantiezeit spätestens drei Wochen nach Entdeckung des Mangels bei PLEV Technologies GmbH eingeht. Die Mängelrüge kann in Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform (z.B. Brief) erfolgen.​

3.4 sich STEEREON nicht in einem teilweisen oder vollständig zerlegten Zustand befindet,

3.5 der Garantienehmer die Hinweise der PLEV Technologies GmbH in der Betriebsanleitung zum Betrieb von STEEREON beachtet.

​Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen die in Ziffer 5 genannte Vorgabe nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.

​IV. Umfang und Geltungsbereich der Garantie

4.1 Die Garantie bezieht sich auf den durch Erstbezug eines Verbrauchers bei der Firma PLEV Technologies GmbH oder bei einem autorisierten Vertriebspartner erworbenen STEEREON. Innerhalb der Garantiezeit auftretende Material – und Herstellungsfehler beseitigt die PLEV Technologies GmbH oder nach Absprache ein autorisierter Vertriebspartner ohne Berechnung der Arbeits- und Materialkosten nach eigener Wahl entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz / Tausch des betroffenen Produkts oder einzelner Teile innerhalb angemessener Frist, soweit diese nicht durch folgende Ziffer 2 ausgeschlossen sind:

​4.2 Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für Teile, die bei Wartungs- und Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden. Hierzu zählen folgende Teile:

​- Bremsbeläge
- Bremsscheiben
- Reifen und Schläuche
- Sonstige Teile, die bei Wartungs- und Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden.

4.3 Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist die PLEV Technologies GmbH berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.

4.4 Sollte die Akkumulatorkapazität innerhalb der Garantiezeit dauerhaft unter 60% der Kapazität des Akkumulators zum Produktionszeitpunkt fallen, ist der Kunde berechtigt, diesen als Garantieanspruch geltend zu machen.

4.5 Für Reparaturen während der Garantiezeit werden keine Leihgeräte gestellt bzw. hierfür keine Kosten übernommen. Ausgetauschte Teile und Produkte gehen in das Eigentum der PLEV Technologies GmbH über.

4.6 Die Garantie umfasst keine darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Übernahme von Kosten für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abstellgebühren, Entschädigung für entgangene Nutzung, Entsorgungskosten) gegenüber der PLEV Technologies GmbH.

4.7 Die Garantie gilt in Deutschland.

4.8 Bei einer kostenpflichtigen Verlängerung der Garantie gelten ebenfalls die hier aufgeführten Garantiebedingungen.

V. Garantieausschlüsse

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
​- durch bestimmungswidrige, mut- oder böswillige Nutzung sowie unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung. Unter sachgemäßer Bedienung ist die Verwendung des Produkts unter den Bedingungen zu verstehen, die sich aus der Betriebsanleitung ergeben.
- durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis und Fremdbeschädigung
- durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion / Konfiguration des Produkts (z.B. Manipulation, etc.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch die PLEV Technologies GmbH zugelassen sind
- die dem Garantienehmer bereits bei Kauf bekannt waren
- die aufgrund höherer Gewalt (bspw. Überschwemmung, Unwetter, Hagel, etc.) entstanden sind
- durch Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teils, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder das Teil zur Zeit des Schadens von einem hierfür ausgebildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war
- wenn der Garantienehmer STEEREON mindestens zeitweilig zu gewerblichen Zwecken nutzt (Kurierfahrten, etc.)
- für die ein Dritter einzutreten hat

Bei Entfernung oder Veränderung des am Produkt angebrachten Typenschildes oder der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) erlischt der Garantieanspruch.

​VI. Transportkosten / Sonstiges

6.1 Sendet der Garantienehmer das Produkt an die PLEV Technologies GmbH, trägt dieser die Transportkosten und das Transportrisiko.  Alternativ kann der Garantienehmer seinen STEEREON auch persönlich bei der PLEV Technologies GmbH abliefern und auch wieder abholen. Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig.  Zur Vermeidung von Transportschäden empfiehlt die PLEV Technologies GmbH die Verwendung der Original-Verpackung.

6.2 Leistungen im Rahmen der Garantie bewirken keine Verlängerung oder einen Neubeginn der Garantiefrist des jeweiligen Produkts.

Stand: 04.05.2020

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