WICHTIG: Nicht jedes Elektrofahrzeug ist für den THG-Bonus berechtigt!
Seit 2022 können auch Privatpersonen für entsprechend berechtigte, rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge eine jährliche THG-Prämie beantragen.
Über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) soll der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase im Verkehrssektor reduziert werden.
WELCHE ELEKTROFAHRZEUGE SIND BERECHTIGT?
Grundsätzlich können entsprechend zugelassene, rein batterieelektrische Fahrzeuge für die THG-Quote berücksichtigt werden.
Hierzu können je nach Fahrzeugklasse und Zulassungsstatus beispielsweise Elektromotorräder, größere Elektroroller und Elektroautos gehören.
WICHTIG: Für zulassungsfreie E-Scooter und Elektroroller besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine THG-Prämie.
Eine freiwillige Zulassung eines eigentlich zulassungsfreien Fahrzeugs allein zum Zweck der THG-Quotenbeantragung ist nicht ausreichend.
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die tatsächliche Fahrzeugklasse und Zulassung.
WAS BENÖTIGEN SIE FÜR DIE BEANTRAGUNG?
Für die Beantragung über einen THG-Quotenanbieter benötigen Sie in der Regel:
Eine gültige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ihre persönlichen Daten
Eine Bankverbindung für die Auszahlung
Das Fahrzeug muss im jeweiligen Antragsjahr entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen zugelassen sein.
WIE FUNKTIONIERT DIE AUSZAHLUNG?
Die THG-Prämie kann für jedes berechtigte Fahrzeug jährlich neu beantragt werden.
Die Höhe der Auszahlung ist nicht gesetzlich als fester Betrag garantiert und kann sich von Jahr zu Jahr verändern.
Die Beantragung erfolgt über einen entsprechenden THG-Quotenanbieter, der die weitere Abwicklung übernimmt.
Bitte beachten Sie: Ob für Ihr Fahrzeug eine THG-Prämie beantragt werden kann, hängt von der jeweiligen Fahrzeugklasse, den Zulassungsdaten und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Eine Auszahlung kann daher nicht für jedes bei uns angebotene Elektrofahrzeug garantiert werden.
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