ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGE-VERORDNUNG (eKFV) – E-SCOOTER MIT STRASSENZULASSUNG
WICHTIG: GILT FÜR E-SCOOTER, DIE AM ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHR TEILNEHMEN SOLLEN!
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt, unter welchen Voraussetzungen E-Scooter in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Damit ein handelsüblicher E-Scooter (Stehscooter ohne Sitz) für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, muss er unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h bis maximal 20 km/h
Maximal 500 Watt Nenndauerleistung des Elektromotors
Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
Vorschriftsmäßige Vorder- und Rückbeleuchtung
Vorgeschriebene Front-, Rück- und Seitenreflektoren
Lenk- oder Haltestange
Kein Sitz bei herkömmlichen E-Scootern
Fahrzeug-Identifizierungsnummer und vorgeschriebenes Fabrikschild
Maximale Abmessungen von 200 × 70 × 140 cm (L × B × H)
Maximales Fahrzeuggewicht von 55 kg ohne Fahrer
Vorgeschriebene Klingel beziehungsweise Einrichtung für Schallzeichen
WICHTIG: Die technischen Voraussetzungen allein reichen NICHT aus!
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr muss das Fahrzeug zusätzlich über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen.
Außerdem ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungsplakette erforderlich.
Bitte beachten Sie: Eine CE-Kennzeichnung oder eine allgemeine Konformitätserklärung ersetzt keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr!
ELEKTROROLLER OHNE STRASSENZULASSUNG
Elektroroller und E-Scooter, die nicht über die erforderliche Betriebserlaubnis verfügen, dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug technisch die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h einhält.
ELEKTROROLLER OHNE STRASSENZULASSUNG DÜRFEN AUSSCHLIESSLICH AUF GEEIGNETEM, GEGENÜBER DEM ÖFFENTLICHEN VERKEHR ABGESPERRTEM PRIVATGELÄNDE BENUTZT WERDEN!
Bitte beachten Sie vor dem Kauf die Angaben zur Straßenzulassung in der jeweiligen Produktbeschreibung.
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