Förderung Elektromobilität
THG-Bonus jetzt auch für Privatpersonen
Über die Treibhausgasquote (THG-Quote) soll die Emissionen von Treibhausgasen im Verkehrssektor reduziert werden. Dies stand vorerst nur Gewerbetreibenden zur Verfügung. Seit 01.01.2022 können nun auch Privatpersonen den THG-Bonus für E-Autos und E-Roller beantragen.
Die Förderung ist von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit und wird jedes Jahr aufs neue ausgezahlt. Die Höhe des THG-Bonus wird jedes Jahr vom Bundesumweltamt neu festgesetzt. Wahrscheinlich haben Sie dadurch in 5 Jahren einen Elektroroller refinanziert.
Um die Prämie zu beantragen benötigen Sie folgendes:
- CoC-Papier
- Personalausweis
- EVB-Elektronische Versicherungsnummer
Sie gehen auf die Zulassungsstelle - obwohl dies üblicherweise für E-Roller-Kleinkraftrad der Klasse 45er nicht notwendig ist - und beantragen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite). Damit tätigen Sie für den Elektroroller eine sogenannte "freiwillige Zulassung". Mit der Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie dann den THG-Bonus beantragen.