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Förderung Elektromobilität

THG-Bonus jetzt auch für Privatpersonen

Update: Seit dem 28.06.2023 ist es nicht mehr möglich für eigentlich zulassungfreie E-Roller/E-Scooter den THG-Bonus zu erhalten.

Es können nur noch die THG-Quote für die Roller der folgenden Klasse beantragt werden: L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B.

Über die Treibhausgasquote (THG-Quote) soll die Emissionen von Treibhausgasen im Verkehrssektor reduziert werden. Dies stand vorerst nur Gewerbetreibenden zur Verfügung. Seit 01.01.2022 können nun auch Privatpersonen den THG-Bonus für E-Autos und E-Roller beantragen.

Die Förderung ist von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit und wird jedes Jahr aufs neue ausgezahlt. Die Höhe des THG-Bonus wird jedes Jahr vom Bundesumweltamt neu festgesetzt. Wahrscheinlich haben Sie dadurch in 5 Jahren einen Elektroroller refinanziert.

Um die Prämie zu beantragen benötigen Sie folgendes:

  • CoC-Papier
  • Personalausweis
  • EVB-Elektronische Versicherungsnummer

Sie gehen auf die Zulassungsstelle - obwohl dies üblicherweise für E-Roller-Kleinkraftrad der Klasse 45er nicht notwendig ist - und beantragen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite). Damit tätigen Sie für den Elektroroller eine sogenannte "freiwillige Zulassung". Mit der Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie dann den THG-Bonus beantragen.

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