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Hinweise E-Scooter - EKFV Elektrokleinstfahrzeugverordnung

Neue Verordnung EKFV - Elektrokleinstfahrzeugverordnung

GILT NUR FÜR ELEKTROROLLER MIT STRAßENZULASSUNG!

Dies bedeutet für alle E-Scooter (Stehscooter ohne Sitz) die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten, müssen folgende Merkmale und dies VOLLSTÄNDIG aufweisen:

  • max. Geschwindigkeit 20 km/h
  • max. 500 Watt Elektromotor
  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie*
  • Frontstrahler aus der K-Kategorie*
  • Rückstrahler aus der Z-Kategorie*
  • eine Lenkstange
  • KEINEN Sitz
  • ein Typenschild am ABE Nr. UND dem Aufdruck "Elektrokleinstfahrzeug"
  • max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
  • max. 55 kg Gewischt

UND GLEICHZEITIG eine Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt besitzen, d.h. zusammen mit einer gültigen ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) geliefert werden.

Andere Fahrzeuge, welche nicht ALLE oben genannten Punkte aufweisen, sind NICHT zugelassen und dürfen auch weiterhin nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt hier keinerlei Ausnahmen oder andere Regelungen!

Die Auslieferung legaler Fahrzeuge VOR Inkrafttreten der Verordnung ist nicht möglich, da das KBA die Typenprüfnummern erst NACH Inkrafttreten vergibt, welche dann auf dem Typenschild aufgedruckt und am Fahrzeug angebracht werden müssen.

Helfen Sie uns bei der Überprüfung scheinbar zertifizierter Fahrzeuge und Lieferanten. Wir sind nach der Marktüberwachungspflicht gegenüber dem KBA zur Meldung verpflichtet.

 *Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben "K" oder "Z" und einer Nummer

ELEKTROROLLER OHNE STRAßENZULASSUNG DÜRFEN NUR AUF PRIVATGELÄNDE FAHREN!

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